Wie werden Renten künftig besteuert ?



Für alle, die bereits Renten beziehen bleibt es bis zum Lebensende bei einem steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente von 50 Prozent.

Für Neurenten und Neurentnerinnen steigt der Anteil der gesetzlichen Rente, die versteuert werden muß bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkt, danach jedes Jahr um einen weiteren Prozentpunkt. Wer also 2015 in Rente geht, muß 70 Prozent seiner Alterbezüge versteuern, 2025 sind es bereits 85 Prozent und ab 2040 ist die gesamt Rente steuerpflichtig.
Wichtig Der Prozentsatz, der beim Renteneintritt gilt, bleibt unverändert.

Da ausführliche Informationen immer individuell zusammengestellt werden müssen, können diese nur erhalten, wenn die das folgende kleine Formular wahrheitsgemäß ausfüllen und absenden.

Diese Informationen erhalten Sie kostenlos und unverbindlich !

                               


Wen trifft die neue Regelung ?

Hauptsächlich diejenige, die neben ihrer Altersrente noch zusätzliche Einkünfte haben und damit über dem entsprechenden Freibetrag liegen z.B. für Betriebsrenten (bisher: 3072 Euro im Jahr) oder für Zinsen und Mieten (bisher: 1421 Euro im Jahr). Diese Freibeträge werden in den kommenden Jahren allerdings schrittweise abgesenkt.