Online Rentenversicherung - Beiträge vergleichen



Rentenbeiträge können 2005 zu 60 Prozent von der Steuer abgesetzt werden – bei den gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie bei der sogenannten Rürup-Rente (ab 2005 eine neue, steuerlich begünstige Leibrente). Die Höchstgrenze beträgt für Alleinstehende 12.000 Euro (für Verheiratete 24.000 Euro). Danach steigt der abzugsfähige Anteil jährlich jeweils um zwei Prozentpunkte, so dass ab 2025 Beiträge bis zum Höchstbetrag von 20.000 (40.000) Euro zu 100% steuerfrei bleiben. Achtung: Bei Arbeitnehmer/innen wird der abziehbare Beitrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt.

Da ausführliche Informationen immer individuell zusammengestellt werden müssen, können diese nur erhalten, wenn die das folgende kleine Formular wahrheitsgemäß ausfüllen und absenden.

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Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Abreitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Beamte, die einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung erhalten und über einen Beihilfe-Anspruch verfügen, können jährlich maximal 1.500 Euro beim Finanzamt geltend machen. Selbstständige dürfen bis zu 2.400 Euro im Jahr von der Steuer abziehen.