private Rentenversicherung - Freibeträge



Für alleinstehende Rentnerinnen und Rentner sind bis zum 18.900 Euro Rente im Jahr steuerfrei, für Verheiratete 37.800 Euro. Außerdem können unter anderem Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Das bedeutet:
Schätzungsweise drei Viertel aller Rentnerinnen und Rentner müssen auch künftig keine Steuern zahlen.

Da ausführliche Informationen immer individuell zusammengestellt werden müssen, können diese nur erhalten, wenn die das folgende kleine Formular wahrheitsgemäß ausfüllen und absenden.

Diese Informationen erhalten Sie kostenlos und unverbindlich !

                               


Rentenbeiträg

2005 sind zunächst 50 Prozent derjenigen gesetzlichen Renten steuerpflichtig, die den Freibetrag übersteigen. Ebenfalls versteuert werden müssen auch weiterhin zusätzliche Einkünfte (z.B. aus Betriebsrenten, Zinsen, steuerpflichtigem Arbeitslohn).